Der vollautomatische eAU-Workflow von SEAK®
Mit dem eAU-Workflow zu Zeitersparnis und aktuellen Informationen
Seit Januar 2023 sind Arbeitgebende verpflichtet, am Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen.
Das heißt für Arbeitgebende, dass die Bescheinigungen für die Arbeitsunfähigkeiten von Arbeitnehmenden elektronisch bei den Krankenkassen abgerufen werden müssen. Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung für Arbeitnehmende, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorzulegen.
SEAK® hat für die Integration der eAU in die SEAK Zeitwirtschaft einen ganzheitlichen und vollautomatischen eAU-Workflow entwickelt.
Mit diesem eAU-Workflow werden Personalabteilungen umfassend unterstützt und entlastet. Es wird auch dafür gesorgt, dass alle Beteiligten zu jeder Zeit über einen aktuellen Stand der Krankmeldungen verfügen.
Vorteile des ganzheitlichen eAU-Workflows von SEAK
- Schnellstmögliche Krankmeldung durch die Mitarbeitenden per Mobile Abwesenheitsanträge an alle Beteiligten.
- Nach der Krankmeldung über die Mobilen Abwesenheiten werden die Beteiligten automatisch und DSGVO-konform per E-Mail über die Abwesenheit informiert.
- Kein manueller Erfassungs- und Pflegeaufwand in der Personalabteilung.
- Jederzeit aktuelle Informationen durch sofortige Übernahme der Krankmeldung per Workflow in die Zeitwirtschaft und Einsatzplanung.
- Zeitersparnis durch automatisierte Anforderung der offiziellen eAU-Bescheinigung.
- Keine Mehrfacherfassung im Entgeltabrechnungssystem durch die Möglichkeit der automatischen Übertragung der offiziellen Arbeitsunfähigkeit.
- Integrierte Überwachung und Statusübersicht über die Krankmeldungen, vorliegende eAU-Bescheinigungen, Fristen und Verzögerungen.
- Auch Krankmeldungen von neuen Mitarbeitenden können bereits verarbeitet werden, selbst wenn sie noch nicht im Lohnabrechnungssystem erfasst sind.