Minijobs im Handel: Nachweispflicht für Arbeitszeiten erfüllen

Minijobber im Handel

Minijobs im Handel: Nachweispflicht für Arbeitszeiten erfüllen

Minijobs im Handel: Nachweispflicht für Arbeitszeiten erfüllen 900 600 Workforce Management im Handel | SEAK Software GmbH

Zum 1. Januar 2015 wurde das Mindestlohngesetz eingeführt. Seither sind Unternehmen verpflichtet, einen Mindestlohn von 8,84 € zu zahlen.

Nachweispflichten

Doch nicht nur der Mindestlohn wurde gesetzlich geregelt. Arbeitgeber müssen nun außerdem einige Nachweispflichten erfüllen.

Folgende Unterlagen* werden benötigt, um die Einhaltung des Mindestlohns nachzuweisen:

  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis über erfolgte Entgeltzahlung
  • Entgeltabrechungen
  • Arbeitszeitnachweis, der den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit des Minijobbers enthält

Die Überprüfung der Mindestlohnzahlung erfolgt durch den Zoll.

Arbeitszeiten nachweisen, Arbeitszeitkonten verwalten

Gerade im Handel gehören Minijobber zum Geschäftsalltag. Die Zeitwirtschaft und Personalplanung SEAKproHR bietet Einzelhändlern Unterstützung und Sicherheit beim Einsatz von Minijobbern.

Einige Vorteile, die speziell Einzelhändlern mit SEAKproHR zur Verfügung stehen:

  • Arbeitszeiten werden elektronisch erfasst und verarbeitet.
  • Arbeitszeitnachweise können einfach digital verschickt oder ausgedruckt werden.
  • Arbeitszeiten können per Schnittstelle sicher an Software für Lohn & Gehalt weitergegeben werden.
  • Arbeitszeitkonten sind für jeden einzelnen Mitarbeiter standardmäßig integriert.
  • In der Personalplanung ist eine Überwachung der monatlichen Arbeitszeit sichergestellt.

Im Rahmen unserer BTE KompetenzPartnerschaft ist unser Artikel zum Thema „Minijobs: Mehr Sicherheit und Transparenz“ erschienen. Der Artikel bietet Ihnen weitere Informationen zum Minijobber-Thema, u. a. welche konkrete Unterstützung Ihnen SEAKproHR bieten kann.

Lesen Sie jetzt kostenlos den Minijobber-Artikel im BTE marketing berater:

Veröffentlichung mit Genehmigung des Verlages.

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Weiterführende Links:

* Quelle: Minijob-Zentrale FAQ, aufgerufen am 13. Februar 2017

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