Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes Anfang 2015 und den damit verbundenen Aufzeichnungspflichten für die Arbeitgeber hat die elektronische Zeiterfassung im Handel neue Aktualität erhalten.
SEAK unterstützt den Einzelhandel dabei mit seinem bewährten System SEAKproHR, bei dem für das Erfassen von Arbeitszeiten mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen:
- Zeiterfassung an Buchungsterminals,
- Zeiterfassung über die An- und Abmeldung an der Kasse (abhängig vom Kassenanbieter),
- mobile Zeiterfassung im Internet über das MitarbeiterServicePortal (MSP) sowie
- eine sogenannte passive Zeiterfassung, bei der Buchungen automatisch auf Basis der geplanten Zeiten bzw. der Regelarbeitszeiten generiert und Zeitabrechnungsbelege auf Knopfdruck erstellt werden.
SEAKproHR bildet alle gesetzlichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen ab.
In der Berechnung werden neben An- und Abwesenheit auch Kostenstellenwechsel sowie die Unterscheidung nach Haupt- und Nebentätigkeiten (Verkauf, Deko, Lager etc.) berücksichtigt. Eine differenzierte Gutschriftberechnung für Abwesenheitsgründe (Urlaub, Krankheit etc.) unter Berücksichtigung der maximalen Wochenarbeitstage, individueller Verträge und Tarif sowie die Bearbeitung von Zeitkorrekturen für einzelne Mitarbeiter oder ganze Bereiche runden das Zeiterfassungssystem ab.
Auswertungen lassen sich per Mausklick für die unterschiedlichen Zielgruppen im Unternehmen von der Leitungsebene über Personalabteilung, Controlling bis zum Mitarbeiter einfach zusammenstellen.
Mehr Informationen über die Zeiterfassung von SEAK finden Sie hier. Oder nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.
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