Zeitwirtschaft

Mit der Zeitwirtschaft von SEAK können Sie Arbeitszeiten sicher und genau erfassen. Dies unterstützt Sie u. a. bei der Nachweispflicht nach dem Mindestlohngesetz.

Neu: Automatische Abfrage der eAU-Vorerkrankung 1000 667 Workforce Management im Handel | SEAK Software GmbH
Neu: Automatische Abfrage der eAU-Vorerkrankung

Um zu entscheiden, ob der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung für einen Arbeitnehmer weiterhin besteht, müssen sich Arbeitgeber mit der sogenannten „Vorerkrankungsabfrage“ an die Krankenkassen wenden.

Mit dem aktuellen SEAK-Update kann diese Vorerkrankungsabfrage von der SEAK-Schnittstelle automatisch durchgeführt werden. Es entfällt damit das manuelle Nachfragen bei der Krankenkasse, ob es zu einer aktuellen Arbeitsunfähigkeit bereits anrechenbare Vorerkrankungstage gibt.

Die Vorerkrankungsabfrage erweitert das Modul „eAU-Workflow“ und ist ebenfalls von der ITSG zertifiziert.

Verfügbar nach SEAK-Update

Die eAU-Vorerkrankungsabfrage steht allen SEAK-Wartungskunden, die den eAU-Workflow im Einsatz haben, kostenlos zur Verfügung.

Update-Termine können Sie ab sofort online buchen.

Hinweis: Wenn Sie den eAU-Workflow noch nicht im Einsatz haben oder kein Wartungskunde sind, wenden Sie sich gern an uns. Wir freuen uns auf Sie.

Mit dem eAU-Workflow zu Zeitersparnis und aktuellen Informationen 1000 667 Workforce Management im Handel | SEAK Software GmbH
Mit dem eAU-Workflow zu Zeitersparnis und aktuellen Informationen

Der eAU-Workflow mit SEAK®

Seit Januar 2023 sind Arbeitgebende verpflichtet, am Verfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Das heißt für Arbeitgebende, dass die Bescheinigungen für die Arbeitsunfähigkeiten von Arbeitnehmenden elektronisch bei den Krankenkassen abgerufen werden müssen. Gleichzeitig entfällt die Verpflichtung für Arbeitnehmende, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorzulegen.

Somit gibt es zur eAU seit 1. Januar 2023 keine Alternative mehr!

Lösung in der Zeitwirtschaft im Interesse der Arbeitgebenden

Von den Sozialversicherungsverbänden wurde beschlossen, das eAU-Verfahren in die Entgeltabrechnungssysteme zu implementieren.

Als ausschließliche Lösung würde dies jedoch besonders die Personalabteilungen in den Unternehmen vor Herausforderungen stellen:

  • Unternehmen, die ihre Entgeltabrechnung über externe Steuerbüros laufen lassen, hätten einen hohen manuellen Mehraufwand, da Steuerbüros in der Regel die Übertragung der Krankmeldungen an die Datenannahmestelle nicht übernehmen.
  • Die Krankmeldungen müssten außerdem aus der Entgeltabrechnung in die Zeitwirtschaft übertragen werden.
  • Nachträglich müssten die Krankheitsdaten in der Zeitwirtschaft mit der offiziellen eAU-Bescheinigung abgeglichen werden.

Aus diesen Gründen bestand aus Sicht der Arbeitgebenden ein großes Interesse daran, dass das eAU-Verfahren auch in Zeitwirtschaftssysteme integriert werden kann.

Die eAU in der SEAK® Zeitwirtschaft

SEAK® hat für die Integration der eAU in die SEAK Zeitwirtschaft einen ganzheitlichen eAU-Workflow entwickelt. Mit diesem eAU-Workflow werden Personalabteilungen umfassend unterstützt und entlastet. Es wird auch dafür gesorgt, dass alle Beteiligten zu jeder Zeit über einen aktuellen Stand der Krankmeldungen verfügen.

Die Vorteile des eAU-Workflows in der SEAK® Zeitwirtschaft:

  • Schnellstmögliche Krankmeldung durch die Mitarbeitenden per Mobile Abwesenheitsanträge an alle Beteiligten.
  • Nach der Krankmeldung über die Mobilen Abwesenheiten werden die Beteiligten automatisch und DSGVO-konform per E-Mail über die Abwesenheit informiert.
  • Kein manueller Erfassungs- und Pflegeaufwand in der Personalabteilung.
  • Jederzeit aktuelle Informationen durch sofortige Übernahme der Krankmeldung per Workflow in die Zeitwirtschaft und Einsatzplanung.
  • Zeitersparnis durch automatisierte Anforderung der offiziellen eAU-Bescheinigung.
  • Keine Mehrfacherfassung im Entgeltabrechnungssystem durch die Möglichkeit der automatischen Übertragung der offiziellen Arbeitsunfähigkeit.
  • Integrierte Überwachung und Statusübersicht über die Krankmeldungen, vorliegende eAU-Bescheinigungen, Fristen und Verzögerungen.
  • Auch Krankmeldungen von neuen Mitarbeitenden können bereits verarbeitet werden, selbst wenn sie noch nicht im Lohnabrechnungssystem erfasst sind.

„Die Bearbeitung und Verwaltung der eAU-Aufträge mit SEAKproHR® funktioniert sehr gut“

U. Stein, Personalabteilung Modepark Röther

ITSG-zertifizierter eAU-Workflow

SEAK® ist bereits im November 2020 – mehr als ein halbes Jahr vor der Veröffentlichung des Pflichtenheftes für Zeitwirtschaftslösungen – in den Abstimmungsprozess mit der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) zur Entwicklung eines eAU-Workflows eingestiegen.

Im Mai 2022 legten wir als eine der Ersten die erfolgreiche Prüfung des Workflows durch die ITSG ab.

Nach der Pilotphase ist der zertifizierte eAU-Workflow in SEAK seit dem 6.10.2022 verfügbar.

Update zur Vorerkrankungsabfrage

Nach dem aktuellen SEAK-Update (Februar 2024) kann auch die Vorerkrankungsabfrage von der SEAK-Schnittstelle automatisch durchgeführt werden. Die Vorerkrankungsabfrage erweitert das Modul „eAU-Workflow“ und ist ebenfalls von der ITSG zertifiziert.

Webinar „eAU-Workflow in der Zeitwirtschaft“

Wir unterstützen die Umstellung auf das eAU-Verfahren mit begleitenden Webinaren, Schulungen und Einführungen, in denen wir Sie ausführlich zum Thema informieren und Ihre Fragen beantworten.

Das Webinar „eAU-Workflow in der Zeitwirtschaft“ fand am 15.09.2022 mit über 140 Teilnehmenden statt.

Zukünftige Webinare

Möchten Sie über zukünftige Webinare informiert werden? Dann melden Sie sich gern hier an, wir freuen uns auf Sie:

    FrauHerr

    Foto © contrastwerkstatt – stock.adobe.com.

    Kurzarbeit im Handel – Mit dem neuen SEAK-Update deutlich einfacher. 1003 668 Workforce Management im Handel | SEAK Software GmbH
    Kurzarbeit im Handel – Mit dem neuen SEAK-Update deutlich einfacher.

    Die Umstellung auf Kurzarbeit ist für viele unserer Kunden das Mittel der Wahl, das Unternehmen und seine Mitarbeiter in der Corona-Krise zu schützen. Für die Personalabteilungen bedeutet Kurzarbeit jedoch einen hohen administrativen Aufwand (z. B. bei den Zeitabrechnungen), oft verbunden mit vielen manuellen Handgriffen und Nachrechnungen, die sehr viel Zeit kosten.

    Damit Zeitabrechnungen und Einsatzplanung im Handel auch mit Kurzarbeit einfacher und Mitarbeiter deutlich entlastet werden, haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt und ein außerplanmäßiges SEAK-Update entwickelt. Dieses SEAK-Update „Kurzarbeit“ enthält u. a. diese neuen Funktionen:

    • Automatische Berechnung der täglichen Gutschrift für den Kurzarbeitsausgleich
    • Übersicht der Entwicklungen und Überschreitungen der verfügbaren Zeitkonten bereits im laufenden Monat und per Monatsabschluss
    • Auswertung zur Meldung des Kurzarbeitszeitausgleichs und der Krankstunden an die Agentur für Arbeit
    • Export der Stunden per Excel (bei vorhandenem Modul »Excel-Schnittstelle«)
    • Übergabe per Schnittstelle an Lohn/Gehalt möglich (bei vorhandenem Modul »Schnittstelle Lo/Ge«)
    • Anzeige des verfügbaren monatlichen Kurzarbeitsbudgets in der Planung
    • Einfacher planen – Ohne Nachfrage zur Kurzarbeit. (Die Sicherheitsabfrage »Planen trotz vorhandener Abwesenheit« erscheint bei Kurzarbeit nicht. Das erleichtert die tägliche Bearbeitung.)
    • Die zeitliche Abgrenzung beim Wechsel von bisheriger manueller Abrechnung zur neuen automatisierten Abrechnung ist möglich.

    Installation des SEAK-Updates „Kurzarbeit“

    Das Update ist für unsere Wartungskunden wie immer kostenlos. Um einen Installationstermin zu vereinbaren, wenden Sie sich einfach an unsere Hotline.

    Noch kein Wartungskunde?

    Falls Sie Fragen haben, noch kein Wartungskunde sind oder das SEAK-System noch nicht im Einsatz haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an unsere Hotline:

    +49 40 739 243 55 (Montag – Freitag von 9 – 17 Uhr)

    Wir freuen uns auf Sie und unterstützen Sie gern.

    Arbeitszeiterfassung EuGH | www.seak.de
    Arbeitszeiterfassung laut EuGH-Urteil: Mit der richtigen Zeiterfassung auf der sicheren Seite 1000 624 Workforce Management im Handel | SEAK Software GmbH
    Arbeitszeiterfassung laut EuGH-Urteil: Mit der richtigen Zeiterfassung auf der sicheren Seite

    Arbeitszeiterfassung laut EuGH: Nach dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter vollständig zu erfassen. weiterlesen

    Minijobber im Handel
    Minijobs im Handel: Nachweispflicht für Arbeitszeiten erfüllen 900 600 Workforce Management im Handel | SEAK Software GmbH
    Minijobs im Handel: Nachweispflicht für Arbeitszeiten erfüllen

    Zum 1. Januar 2015 wurde das Mindestlohngesetz eingeführt. Seither sind Unternehmen verpflichtet, einen Mindestlohn von 8,84 € zu zahlen.

    Nachweispflichten

    Doch nicht nur der Mindestlohn wurde gesetzlich geregelt. Arbeitgeber müssen nun außerdem einige Nachweispflichten erfüllen.

    Folgende Unterlagen* werden benötigt, um die Einhaltung des Mindestlohns nachzuweisen: weiterlesen

    Zeiterfassung an der Kasse
    Mindestlohn: Mit der richtigen Zeiterfassung auf der sicheren Seite 900 601 Workforce Management im Handel | SEAK Software GmbH
    Mindestlohn: Mit der richtigen Zeiterfassung auf der sicheren Seite

    Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes Anfang 2015 und den damit verbundenen Aufzeichnungspflichten für die Arbeitgeber hat die elektronische Zeiterfassung im Handel neue Aktualität erhalten.

    SEAK unterstützt den Einzelhandel dabei mit seinem bewährten System SEAKproHR, bei dem für das Erfassen von Arbeitszeiten mehrere Möglichkeiten zur Verfügung stehen: weiterlesen




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