Für mehr Sicherheit.

Zutrittskontrolle im Handel

Zutrittskontrolle im Schuh-, Textil-, Sport- und Lebensmittelhandel sowie für Verkaufs- und Produktionsräume von Bäckereien

Mit der Zutrittskontrolle steuern Sie den Zutritt zu sensiblen Unternehmensbereichen für Kunden, Besucher und Mitarbeitende.

Die Zutrittskontrolle bietet Ihren Mitarbeitenden mehr Sicherheit, z. B. außerhalb der Ladenöffnungszeiten. Weitere typische Einsatzbereiche sind Diebstahlschutz im Lager und die Absicherung von Produktionsbereichen.

Sicher Zutritt steuern.

Mit der Zutrittskontrolle steuern Sie den Zutritt an Türen, Toren, Schranken, Drehkreuzen und Aufzügen. Für erhöhte Sicherheit lassen sich Bewegungsmelder und Alarmanlagen installieren.

Richtig ausweisen.

Das Ausweisen an gesicherten Türen erfolgt per Fingerabdruck oder Transponder im Schlüsselanhänger- oder Scheckkarten-Format. Dies sind sichere und zudem praktische Ausweismittel.

Genau auswerten.

Sie können alle Zutritte und Zutrittsversuche tages- und uhrzeitgenau sowie objektbezogen auswerten. Eine Verfolgung von Personen ist nicht möglich!

Funktionen der Zutrittskontrolle

  • Sicherung von Büro-, IT- und Produktionsbereichen an Eingangstüren, Schranken, Toren, Drehkreuzen, Aufzügen
  • Sicherheitscheck per Fingerabdruck oder Transponder im Schlüsselanhänger- oder Scheckkarten-Format
  • Sechs Sicherheitsstufen von Daueröffnung bis Anti-Pass-Back
  • Alle Zutritte und Zutrittsversuche können tages- und uhrzeitgenau sowie objektbezogen ausgewertet werden

6 Sicherheitsstufen von Daueröffnung bis Anti-Pass-Back

Stufe 0: Zeitlich definierte Daueröffnung, z.B. während der Geschäftszeit.

Stufe 1: Jede Person mit gültigem Ausweis ist berechtigt.

Stufe 2: Gültige Uhrzeit und Wochentage werden abgefragt. Feiertagsberechtigungen können zusätzlich vergeben werden.

Stufe 3: Maximale Anzahl von Personen in einem Bereich.

Stufe 4: Maximale Dauer der Anwesenheit, bis die Person gesperrt wird.

Stufe 5: Buchungswiederholsperre. Personen dürfen in einem vorgegebenen Zeitraum nur einmal das Objekt betreten.

Stufe 6: Anti-Pass-Back. Um die Ausweisweitergabe nach Betreten des Objekts zu verhindern, wird geprüft, ob die eingehende Person bereits anwesend ist.




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